beA Starttermin weiterhin offen

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Wie die RAK Berlin unter beA Inbetriebnahme sowie die RAK Hamburg unter beA-Informations-Update berichten, hat die BRAK am 28.03.2018 die Rechtsanwaltskammern darüber informiert, dass die Sicherheitsüberprüfungen des beA-Systems und das Abstellen der dabei aufgedeckten Schwachstellen und Sicherheitslücken nicht vor Mitte Mai 2018 abgeschlossen sein werden.

Die BRAK hat erneut bestätigt, das „komplette Sicherheitsgutachten“ der mit der Prüfung beauftragten secunet AG zu veröffentlichen.

Erfreulich ist, dass einzelne Kammern bei der hohen Transparenz und Information gegenüber der Anwaltschaft festhalten. Die BRAK bleibt seiner Informationspolitik. Auf der Seite der BRAK gibt es hierzu noch keinerlei Informationen.

Wann das beA wieder in Betrieb genommen wird bleibt damit weiterhin offen.