Sondernewsletter der BRAK zum beA!

Sondermeldung
geralt / Pixabay

Der Sondernewsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach mit Datum vom 22.12.2017

Zusätzliches Zertifikat für die beA-Nutzung notwendig

Die Bundesrechtsanwaltskammer wurde gestern Abend darüber informiert, dass ein für die beA-Anwendung notwendiges Zertifikat ab dem 22.12.2017 nicht mehr gültig ist.

Deshalb ist es notwendig, dass alle beA-Nutzer vor der nächsten Nutzung des beA-Systems ein zusätzliches Zertifikat installieren.

Dieses dient dem Kommunikationsaufbau zwischen Browser und beA- Anwendung. Gespeicherte Daten und Verschlüsselungsprozess sind hiervon nicht betroffen.

Anleitung zur Installation zum Download

Eine Anleitung, wie das Zertifikat zu installieren ist, hat die BRAK hier bereitgestellt. [Update, 23.12.2017]: Die BRAK hat die Anleitung bereits wieder zurückgezogen, daher wurde der Link deaktiviert.

Die BRAK bittet um Verständnis für diese Maßnahme, die für das sichere und reibungslose Funktionieren Ihres beA erforderlich ist.

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf Fragen rund um das beA finden sich auf den Webseiten https://bea.brak.de und https://bea.brak.de/.

Nachtrag – der Link zum Zertifikat

In der hier referenzierten Anleitung steht noch, dass der Link zum neuen Zertifikat noch folgt.

In den sozialen Medien wurde der Link bereits veröffentlicht. Hier liegt das neue Zertifikat bealocalhostde.cer. Mit rechtem Mausklick auf Festplatte speichern und der obigen Anleitung folgen.

[Update, 23.12.2017]: Nachdem diese Zertifikat zu weiteren Sicherheitsrisiken führt, wurde es bereits wieder zurückgezogen, sodass der Link hier deaktiviert wurde.