Damit man sich für das beA überhaupt erstmalig registrieren [beA-Erstregistrierung] und zukünftig nutzen kann, benötigt man eine beA-Karte und die entsprechende PIN.
beA-Karte schnell bestellen!
Die Karte beantragt man bei der Bundesnotarkammer unter https://bea.bnotk.de/. Dies sollten Sie nun schnellstens machen, denn die BNotK weist darauf hin, dass sie für Karten, die nach dem 30.09.2017 bestellt werden, nicht sicherstellen kann, dass diese rechtzeitig vor dem 01.01.2018 ausgeliefert werden.
Für die Bestellung der beA-Karte, ganz unabhängig ob beA-Karte Basis oder beA-Karte Signatur benötigen Sie Ihre SAFE-ID. Diese wurde Ihnen in einem Schreiben der BRAK zum beA bereits in 2016 (!) mitgeteilt. Das Schreiben sieht so aus:
Sollte Ihnen das Schreiben aktuell nicht (mehr) vorliegen, so gibt es zwei Möglichkeiten, sich die SAFE-ID zu beschaffen.
Bisher war dies nur über eine Anfrage bei der zusändigen Rechtsanwaltskammer möglich. Hier genügt eine Anfrage per E-Mail oder Brief.
Möglicherweise schneller und einfachre geht es über das erst seit kurzem verfügbaren Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis.
Diese von der BRAK bereitgestellten Webseite ist über https://www.bea-brak.de/bravsearch/search.brak erreichbar. Wie die Ermittlung der SAFE-ID erfolgt, ist hier [Ermittlung der SAFE-ID] beschrieben.