Da die beA-Karte dem jeweiligen Berufsträger stets höchstpersönlich zugeordnet ist, stellt sich die Frage, was passiert, wenn ein Mitarbeiter (nicht der Berufsträger), für den eine beA-Karte Mitarbeiter [beA-Karte Mitarbeiter] freigeschaltet wurde, wenn diese/dieser die Kanzlei verlässt.
Mitarbeiter verlässt die Kanzlei – wie geht’s mit der „beA-Karte Mitarbeiter“ weiter?
Hier ist vorab zu differenzieren.
Fall 1: PIN für die beA-Mitarbeiterkarten ist noch vorhanden/bekannt
- Man muss sich zuerst mit der [beA-Mitarbeiterkarte / beA-Karte Mitarbeiter] mittels der PIN am Postfach anmelden.
- In den beA-Einstellungen in die Profilverwaltung gehen.
- Mitarbeiter auswählen, der/die Kanzlei verlässt auswählen und den Eintrag löschen.
- Danach kann nun ein neuer Mitarbeiter mit der beA-Mitarbeiterkarte verknüpft werden.
Fall 2: PIN für die beA-Mitarbeiterkarten ist nicht mehr vorhanden/bekannt
Sollte man sich mit der beA-Karte des Mitarbeiters nicht mehr am zugeordneten beA des Berufsträger anmelden können, weil die PIN nicht mehr bekannt ist, bspw. weil vom Mitarbeiter geändert wurde, so muss eine neue beA-Karte Mitarbeiter beantragen.
Wie die Beschaffung und Registrierung der beA-Mitarbeiterkarte funktioniert, ist hier [beA-Mitarbeiterkarte / beA-Karte Mitarbeiter] beschrieben.