Mitarbeiter verlässt Kanzlei – wie geht’s mit der beA-Mitarbeiterkarte weiter?

Mitarbeiter Kanzlei Kündigung
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Da die beA-Karte dem jeweiligen Berufsträger stets höchstpersönlich zugeordnet ist, stellt sich die Frage, was passiert, wenn ein Mitarbeiter (nicht der Berufsträger), für den eine beA-Karte Mitarbeiter [beA-Karte Mitarbeiter] freigeschaltet wurde, wenn diese/dieser die Kanzlei verlässt.

Mitarbeiter verlässt die Kanzlei – wie geht’s mit der „beA-Karte Mitarbeiter“ weiter?

Hier ist vorab zu differenzieren.

Fall 1: PIN für die beA-Mitarbeiterkarten ist noch vorhanden/bekannt

  1. Man muss sich zuerst mit der [beA-Mitarbeiterkarte / beA-Karte Mitarbeiter] mittels der PIN am Postfach anmelden.
  2. In den beA-Einstellungen in die Profilverwaltung gehen.
  3. Mitarbeiter auswählen, der/die Kanzlei verlässt auswählen und den Eintrag löschen.
  4. Danach kann nun ein neuer Mitarbeiter mit der beA-Mitarbeiterkarte verknüpft werden.

Fall 2: PIN für die beA-Mitarbeiterkarten ist nicht mehr vorhanden/bekannt

Sollte man sich mit der beA-Karte des Mitarbeiters nicht mehr am zugeordneten beA des Berufsträger anmelden können, weil die PIN nicht mehr bekannt ist, bspw. weil vom Mitarbeiter geändert wurde, so muss eine neue beA-Karte Mitarbeiter beantragen.

Wie die Beschaffung und Registrierung der beA-Mitarbeiterkarte funktioniert, ist hier [beA-Mitarbeiterkarte / beA-Karte Mitarbeiter] beschrieben.