
Noch im Sommer sah es nach einem Erfolg für die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aus: Die geplante Einschränkung der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden, ursprünglich Teil des Entwurfs zum Jahressteuergesetz 2024, wurde nach Protesten zunächst gestrichen. Ein Schreiben des BRAK-Präsidenten Dr. Ulrich Wessels an das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium hatte offenbar Wirkung gezeigt, und die BRAK hatte Hoffnung, dass die elektronische Kommunikation über die etablierte EGVP-Infrastruktur weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt.
Diese Hoffnung währte jedoch nicht lange. In der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 16. Oktober 2024 ist die umstrittene Regelung wieder enthalten, was die BRAK veranlasst, erneut und vehement ihren Standpunkt zu verteidigen. Der Ausschluss der EGVP-Infrastruktur widerspricht nicht nur der Grundidee des einheitlichen elektronischen Rechtsverkehrs, sondern geht auch an den Zielen des IT-Planungsrats vorbei, der den OSCI-Protokollstandard ausdrücklich auch für die Verwaltung vorgesehen hatte.
Warum der BRAK der Ausschluss des beA so kritisch erscheint
Für die BRAK steht fest: Die Begrenzung der elektronischen Kommunikation auf das ELSTER-Verfahren und die Schnittstelle ERiC ist ein erheblicher Rückschritt. Bereits am 25. September 2024 wandte sich die BRAK erneut an die zuständigen Ausschüsse, um die geplante Einschränkung zu verhindern. In einer Stellungnahme bekräftigt die BRAK ihren Standpunkt, dass der elektronische Rechtsverkehr über die beA-Infrastruktur erhalten bleiben muss, um Anwältinnen und Anwälten effiziente Kommunikationsmöglichkeiten zu gewährleisten.
Die Reaktion der BRAK – und eine klare Ablehnung
Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK und zuständig für Steuerrecht, findet deutliche Worte gegen die Entscheidung des Finanzausschusses: „Es ist empörend, dass man durch die Hintertür nun doch wieder verhindern will, dass Anwälte und Anwältinnen ihre elektronischen Postfächer für die Kommunikation mit den Finanzbehörden nutzen können. Die aktuelle Entscheidung stellt einen deutlichen Rückschritt dar und ist nicht gerechtfertigt.“
Die Argumentation, dass fehlende Kapazitäten der Finanzverwaltung die Nutzung der beA-Kommunikation verhinderten, empfindet die BRAK als unzureichend. Die Forderung ist klar: Anstatt die Kommunikation zu beschränken, sollte das Personal in den Finanzbehörden entsprechend geschult werden, um der Realität eines modernen elektronischen Rechtsverkehrs gerecht zu werden.
Wie geht es weiter?
Trotz der fundierten Kritik bleibt die BRAK weiter im Gespräch mit den zuständigen Stellen, um eine zukunftsgerichtete Lösung für den elektronischen Rechtsverkehr zu finden. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die BRAK bereit ist, sich weiterhin für die Rechte und Interessen der Anwaltschaft einzusetzen und die Anpassung der Verwaltung an moderne Kommunikationsstandards zu fordern. Der Kampf ist noch nicht vorbei – die BRAK bleibt dran.
Weitere Details zu dem Jahressteuergesetz
Referentenentwurf (dort ab S. 171)
Quelle: Presseerklärung der BRAK v. 18.10.2024