Der Deutsche Anwaltverein hat am 01.08.2018 eine Stellungnahme zum beA in seinem Newsroom veröffentlicht.
Danach fordert der DAV die Implementierung des OAEP (Optimales asymmetrisches Verschlüsselungs-Padding) sowohl beA-seitig als auch nach Abschluss der Tests justizseitig abzuwarten.
Dies gelte auch für den Fall, dass der unsichere Padding-Algorithmus nach der Wiederinbetriebnahme der Postfach-Infrastruktur am 3. September 2018 vermutlich nur kurze Zeit genutzt werden müsse, bis der sicherere Optimal Asymmetric Encryption Padding (OAEP) genutzt werden kann.
Ergänzend wies der DAV darauf hin, dass es im Übrigen bei den mit der Stellungnahme 28/18 aufgezeigten Forderungen bliebe.
Link zum Download der Stellungnahme 28/18 des DAV
Link zum Download der Stellungnahme 37/18 des DAV
Quelle: Deutscher Anwaltverein