Das beA-System wird am 03.09.2018 wieder freigeschaltet.
Die Sicherheitsgutachterin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Fa. secunet, hat die Beseitigung der in ihrem Gutachten beschriebenen Schwachstellen entsprechend der Beschlüsse der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK vom 27.06.2018 (vgl. Presseerklärung der BRAK Nr. 19 v. 27.06.2018) bestätigt. Damit steht der Wiederinbetriebnahme des beA nichts mehr im Wege.
Die übrigen Schwachstellen der Kategorie B werden im laufenden Betrieb beseitigt, ebenso die Schwachstelle 4.5.3 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08.08.2018 (vgl. Presseerklärung der BRAK Nr. 22 v. 08.08.2018).
Die BRAK weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Wiederinbetriebnahme und während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen am 01./ 02.09.2018 vorübergehend kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung möglich sein wird. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis wird an diesen beiden Tagen zeitweilig nicht erreichbar sein.
„Ich freue mich, dass die BRAK das beA-System endlich wieder in Betrieb nehmen kann“, so BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer. „Alle Kolleginnen und Kollegen haben jetzt Planungssicherheit.“
Presseerklärung Nr. 23 v. 20.08.2018 der BRAK