Hat man sich für die qualifizierte elektronische Signatur (QeS) entschieden, so muss man nach Durchlaufen des Antragsvorgangs die notwendigen Dokumente für die Authentifizierung (Identifizierung) bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer oder beim Notar zusammenstellen.
Wie die Antragstellung funktioniert haben wir hier → beA: Das qualifizierte Zertifikat – Wie funktioniert die Antragstellung? beschrieben.
Doch welche Dokumente benötigt man hierfür und wo finde ich diese?
Signaturrechtlicher Antrag ist Voraussetzung
Um überhaupt an die notwendigen Dokumente für die Identifizierung zu gelangen muss man den signaturrechtlichen Antrag gestellt haben.
Lief das erfolgreich durch, so erhält man am Ende dieses (elektronische) Schreiben als pdf-Datei als Bestätigung.
Dort ist zu lesen:
Als nächsten Schritt müssen Sie sich beim Notar mittels Unterschriftsbeglaubigung oder – sofern sie dies anbietet – bei Ihrer regionalen Rechtsanwaltskammer identifizieren lassen. Nehmen Sie dafür bitte die Dokumente mit, die Sie nach dem Abschluss des Antragsprozesses herunterladen und ausdrucken konnten („Anschreiben“, „Antragsformular“, „Identifizierungsformular für Kammerident“ und „Hinweise für den beglaubigenden Notar bei Notarident“)
Diese Schreiben werden zum Sammeldownload oder auch einzeln zum Download angeboten, sobald man den Zertifizierungsantrag gestellt hat.
Genannt sind folgende Dateien:
- Anschreiben
- Antragsformular
- Sperrinformationsblatt (nicht für die Identifikation benötigt, aber der Vollständigkeit halber hier auch erklärt)
- Identifizierungsformular bei Kammerident
- Informationsblatt zum Notarident-Verfahren
Das Anschreiben
Sobald die Antragsdaten übermittelt worden sind, erhält man folgendes Anschreiben der BNotK mit den Informationen zum weiteren Vorgehen.
Das Antragsformular
Das Antragsformular auf die Dienstleistung der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist das Dokument, auf dem die zu beglaubigende Unterschrift zu leisten ist. Die einzelnen Felder sind durch den bereits erfolgten Zertifizierungsantrag (hat man in der Regel gerade eben durchlaufen) vorausgefüllt. Sollten dennoch Korrekturen notwendig sein, so sind diese in diesem Ausdruck handschriftlich vorzunehmen und einzeln abzuzeichnen.
Für den Notfall das Sperrinformationsblatt
Sollte man seine Karte verloren, verlegt oder anderweitig nicht mehr im Zugriff haben, bspw. nach einem Einbruch in die Kanzleiräume, so kann man seine Signaturkarte online, schriftlich oder telefonisch sperren lassen. Dazu benötigen Sie unter anderem das von Ihnen vergebene Sperrkennwort. Das Sperrinformationsblatt wird nicht für die Identifikation benötigt, soll aber hier der Vollständigkeit mit erklärt und gezeigt werden, da dies auch ein Dokument ist, das man an der entsprechenden Stelle herunterladen kann.
Identifizierungsformular bei Kammerident-Verfahren
Sollte Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer das Kammerident-Verfahren anbieten, so benötigen Sie das Identifizierungsformular. Die Münchener Rechtsanwaltskammer bietet dieses Kammerident-Verfahren (bisher) nicht an.
Informationsblatt zum Notarident-Verfahren
Hat man sich für das Notarident-Verfahren entschieden, bspw. weil die zuständige Rechtsanwaltskammer das KammerIdent-Verfahren nicht anbietet, so muss man dem Notariat folgendes Dokument, gemeinsam mit den oben genannten, übrigen Dokumenten vorlegen. Dann kann dort die Identifikation vorgenommen werden. Die übrigen Schritte vollzieht das Notariat.
Dies sind nun alle Dokumente, die man für eine Identifizierung im Notarident- oder Kammerident-Verfahren im Rahmen der QeS (qualifizierten elektronischen Signatur) benötigt.
Naja, fast alle! Denn eines bitte nicht vergessen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass!